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Abrechnung nach Gegenstandswert oder Vereinbarung

 

In einer ersten Konsultation besprechen wir Ihr Anliegen. Ich zeige Ihnen Lösungswege auf und informiere transparent und offen über die entstehenden Kosten. Diese werden sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren richten, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen. Maßgebend ist hierbei die Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG).
Mitunter stehen diese jedoch in keinem Verhältnis zu den Ansprüchen an qualifizierte Bearbeitung und erforderlichen Aufwand. In diesen Fällen schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung.

Qualifizierter anwaltlicher Rat und Hilfe haben ihren Preis. Dennoch sollten Sie Ihren Wunsch nach geringen Kosten nicht vor Ihr eigentliches, klärungsbedürftiges Anliegen stellen. Das müssen Sie auch nicht!
Durch Begrenzung der Gebühr für das erste Gespräch auf höchstens 100,00 € können Sie Ihre Kosten planen. Im Einzelfall tritt eine Rechtsschutzversicherung für die Beratung ein.
Scheidet dies aus und sind Sie im Sinne der hierfür gesetzlich festgelegten Kriterien nach dem Beratungshilfegesetz bedürftig, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe beantragen. Das entsprechende Formular und die notwendigen Hinweise finden Sie im Internet. Beantragen Sie bitte die Beratungshilfe bei Gericht vor der Vereinbarung eines Termins, es sei denn, Sie haben bereits Post vom Gericht erhalten. Dann können Sie ggf. über mich Verfahrenskostenhilfe beantragen. Auch hier finden Sie den Antrag und die notwendigen Erläuterungen im Internet. Bringen Sie am Besten den Antrag gleich ausgefüllt zum Termin mit.   

 

03585-41 61 54

Johannisstr.7, 02708 Löbau

 

Michael Lengert

Rechtsanwalt

auch Fachanwalt für Familienrecht

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